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R-10.04 Allgemeine Geschäftsbedingungen Metallica Sàrl

Sofern Metallica Sàrl, im Folgenden "der Lieferant" genannt, keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen hat, erklärt der Kunde, potenzielle Kunde von Metallica oder eine dritte Person, im Folgenden "der Käufer" genannt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung akzeptiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Website www.metallica.ch eingesehen und heruntergeladen werden

1 Befehle

Die Bestellungen des Käufers werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Lieferanten als gültig angesehen. Die schriftliche Bestätigung des Lieferanten muss vom Käufer innerhalb von 24 Stunden überprüft werden, und etwaige Meinungsverschiedenheiten sind unverzüglich mitzuteilen. Ohne gegenteilige Mitteilung innerhalb dieser Frist ist allein die Auftragsbestätigung des Lieferanten maßgeblich, und es wird davon ausgegangen, dass der Käufer sie in der beschriebenen Form akzeptiert und sich verpflichtet, den darin genannten Preis zu zahlen.

Mündliche Absprachen, Bestellungsänderungen sowie alle Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metallica GmbH werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam.

2 Preise und Zahlungsbedingungen

I. Unsere Preise verstehen sich "netto ab Werk" (EXW - gültiger Incoterm). Alle Nebenkosten für Verpackung, Transport, Versicherung sowie Zölle, Ausgaben und Steuern jeglicher Art gehen zu Lasten des Käufers. Die Berechnung der Transportkosten erfolgt nach den vom Lieferanten ermittelten Gewichten. Mehrkosten aufgrund von nicht normgerechten Abmessungen, einer besonderen Versandart, Nachnahme, sonstigen Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer stellt die Entladeinstrumente am festgelegten Lieferort bzw. gegebenenfalls zur festgelegten Zeit auf eigene Kosten zur Verfügung. Wenn das Instrument als ungeeignet angesehen wird und die Ware beschädigen könnte, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Entladung zu verweigern, oder überträgt die volle Verantwortung für eventuelle Schäden an der Ware auf den Käufer.

II. Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Wenn der Käufer von der Mehrwertsteuer befreit ist, liegt es in seiner Verantwortung, das Dokument vorzulegen, das dies belegt. Ohne Übergabe des Dokuments an den Lieferanten wird ihm die Mehrwertsteuer automatisch in Rechnung gestellt oder nachberechnet.

III. Der Käufer zahlt in der Währung, auf das Bankkonto und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist. Abzüge für Rabatte, Skonti, Gebühren oder Kosten jeglicher Art werden nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Zahlungsfrist gilt an dem Tag als erfüllt, an dem die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt.

IV. Eine Preisanpassung kann als angemessen angesehen werden, wenn sie sich aus einer Änderung der Art, des Umfangs der Lieferung oder der vereinbarten Leistungen ergibt, z.B. bei einer Teilbestellung, die auf einem umfangreicheren Angebot beruht.

V. Die Aufrechnung unseres Guthabens mit Gegenansprüchen jeglicher Art bedarf der vorherigen Zustimmung in schriftlicher Form.

VI. Die auf unseren Rechnungen angegebenen Fristen und Termine sind Fälligkeitstermine; bei Überschreitung gerät der Besteller ohne Mahnung oder Nachfristsetzung in Verzug.

VII. Ab Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen 3-Monats-CHF-LIBOR geschuldet. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

VIII. Bei Zahlungsverzug oder wenn begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers bestehen, sind wir - ungeachtet unserer sonstigen Rechte - berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen sowie alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einzufordern. Die Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit der Zahlung in Verzug ist.

3 Lieferfristen

Die vom Lieferanten auf den verschiedenen Dokumenten angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte, insbesondere bei der Erstellung von Angeboten (Zwischenverkauf, Anpassungen der Fristen Fabrik und andere Partner). Dies betrifft insbesondere die Lieferfristen für Waren aus den Fabriken oder von anderen Partnern. Eine Verzögerung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu einer Reduzierung oder Stornierung seiner Bestellung oder zu einem Anspruch auf Schadenersatz. Jede anderslautende Vereinbarung sollte vom Lieferanten schriftlich durch eine gültige Unterschrift im Handelsregister festgelegt werden.

Höhere Gewalt wie Mobilmachung, Feuer, Epidemie, Störung (Unterbrechung des Betriebs oder der Transportwege), Streik, Krieg, Boykott beim Lieferanten oder im Werk, Rohstoffmangel oder Mangel an elektrischer Energie berechtigt den Lieferanten, seine Lieferungen der Ausnahmesituation anzupassen oder seine Verpflichtungen ganz oder teilweise zu annullieren.

4 Internet

Die Website des Anbieters übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der direkt oder indirekt veröffentlichten Informationen. Soweit auf der Grundlage von Informationen aus der Website des Anbieters Dispositionen getroffen werden, erfolgt dies auf alleinige Verantwortung des Käufers. Die verschiedenen Informationen können nur durch eine schriftliche Bestätigung des Anbieters als gültig angesehen werden.

5 Internet - der Shop

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metallica GmbH gelten auch für alle Geschäfte, die über den Shop des Anbieters getätigt werden.

I. Bei der Eingabe der für die Anmeldung erforderlichen persönlichen Daten übernimmt der Käufer die Verantwortung dafür, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern.

II. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Inhalte, die in die zugänglichen Rubriken eingefügt werden. Diese Inhalte dürfen in keiner Weise die Rechte Dritter verletzen. Ein Anspruch auf Speicherung oder Veröffentlichung der vom Käufer eingefügten Inhalte besteht nicht.

III. Der Käufer hat jede Störung der Webseiten und aller ihrer Inhalte zu unterlassen.

IV. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Registrierung oder Bestellung eines registrierten Käufers anzunehmen.

V. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dieses Angebot dauerhaft aufrechtzuerhalten.

VI. Der Käufer kann die Daten seiner Bestellung einfach über den Internetbrowser archivieren.

VII. Durch Anklicken des Buttons "Bestellen" gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Bei Bestellungen mit Vorauszahlung kann die Lieferung der Ware durch den Lieferanten ggf. erst nach vollständigem Eingang des Betrages auf seinem Konto erfolgen. Sollte der volle Betrag nicht innerhalb von 10 Werktagen eingehen, gilt die Bestellung als storniert.

6 Verpackung

VIII. Einwegverpackungen (Holz, Karton etc.) werden angerechnet und am Wohnsitz des Käufers nicht zurückgenommen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.

IX. Sofern nicht anders vereinbart, sind pfandpflichtige Transportverpackungen nach ihrer Entleerung so bald wie möglich frachtfrei und in gutem Zustand an den Lieferanten zurückzusenden. Andernfalls können wir dem Besteller die Kosten für die Ersatzlieferung in Rechnung stellen. Pfandpflichtige Transportverpackungen sind sachgerecht zu lagern.

7 Zahlungsbedingungen

Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, betragen unsere Zahlungsbedingungen 30 Tage (Ausstellungsdatum der Rechnung), netto und ohne Abzug. Die Kosten für die Zahlung gehen zu Lasten des Käufers. Bei verspäteter Zahlung werden ab der ersten Mahnung Verzugszinsen belastet. Diese Zinsen werden zum Zinssatz für Blanko-Überziehungskredite der Schweizer Grossbanken berechnet, einschliesslich der vierteljährlichen Kommission. Wenn der Käufer zahlungsunfähig wird, werden alle Forderungen ungeachtet der vereinbarten Fälligkeiten fällig und können sofort eingezogen werden. In diesem Fall hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere nicht auf entgangenen Gewinn, sowie auf alle Ansprüche. Im Streitfall gibt eine Klage des Käufers ihm nicht das Recht, sich an die Bestimmungen des Vertrages zu halten.

8 Verbundstoffe

Das Dokument "Ergänzende Informationen zu den Angeboten Albond 9000" ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metallica GmbH.

9 Eigentumsvorbehalt

I. Der Lieferant bleibt Eigentümer der gesamten Lieferung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung gemäß dem Vertrag.

II. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf neue Produkte, die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware hergestellt werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörenden Produkten erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den in dem neuen Produkt verwendeten Materialien.

III. Durch den Abschluss des Vertrags ermächtigt uns der Käufer, alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts zu ergreifen, insbesondere die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentliche Bücher und Register auf Kosten des Käufers; der Käufer wird uns bei allen Maßnahmen zur Sicherung unseres Eigentums unterstützen.

IV. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Käufer die Lieferung in unverändertem Zustand halten und sie zugunsten des Lieferanten auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern; er hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Lieferanten zu verhindern.

V. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die Presswerkzeuge auch dann Eigentum des Lieferanten, wenn der Käufer die Kosten für die Planung und Herstellung ganz oder teilweise übernommen hat.

10 Technische Hinweise, Normen

Alle technischen Daten und Eigenschaften der einzelnen Produkte, die in unseren Verkaufsunterlagen und Lagerlisten aufgeführt sind, sind Richtwerte und gelten nicht als garantiert. Änderungen bleiben stets vorbehalten, insbesondere im Hinblick auf das Abmessungsprogramm. Die Gewährleistung für bestimmte Besonderheiten oder Eigenschaften oder die Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck bedarf in jedem Fall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Lieferanten. Soweit anwendbar, gelten die üblichen Normen (z. B. ISO, CEN, DIN, VSM, SIA usw.) in Bezug auf die Qualität der Ware, Maß- und Mengentoleranzen etc. Spezifische Bedingungen des produzierenden Werkes bleiben vorbehalten.

Wenn nichts spezifiziert ist, gelten die geltenden Angaben und Normen als vom Käufer akzeptiert.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die meisten Normen auf unverarbeitete Produkte und innerhalb einer zeitlichen Begrenzung anwendbar sind! Alle Kontrollen, Messungen oder Analysen, die an einem Produkt durchgeführt werden, das einer Verarbeitung unterzogen wurde (Zuschnitt, Bearbeitung oder sonstige Behandlung), werden als ungültig betrachtet, außerdem kann keine Rückgabe akzeptiert werden.

Die Analysen und Methoden des Lieferanten werden als maßgeblich angesehen; wenn ihre Richtigkeit angezweifelt wird, kann eine Schiedsanalyse durch eine gemeinsam festgelegte Instanz durchgeführt werden, dies auf Kosten des Käufers.

Die Richtlinien der CSFF sind integraler Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern in diesem Dokument oder einem Vertragsdokument nichts anderes angegeben ist.

11 Toleranzen für gelieferte Mengen

Die in unseren Angeboten angegebenen Mengen sind theoretische Werte. Es kann zu Abweichungen zwischen den theoretischen und den tatsächlichen Werten kommen. Für bestimmte Produkte (Verbundstoffe, Profile nach Zeichnung usw.) sind Mengentoleranzen festgelegt.

Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Mengen- und Gewichtsangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Mengenabweichungen bei Lieferungen aus unserem Lager und pro Position werden nach folgender Regel als zulässig definiert:

GEWICHTALUMINIUMSCHWERMETALLEROSTFREIE STÄHLE
Ab 3'000 Kg+ / - 5%+ / - 10%+ / - 10%
Von 500 bis 2'999 Kg+ / - 10%+ / - 10%+ / - 10%
Von 250 bis 499 Kg+ / - 15%+ / - 20%+ / - 10%
Von 100 bis 249 Kg+ / - 20%+ / - 20%+ / - 10%
Weniger als 100 Kg+ / - 25%+ / - 25%+ / - 10%

Diese Toleranzen gelten für die Einheit, die für eine Bestellung gewählt wurde (Anzahl der Stücke, Verkaufseinheiten, Meter oder Kilogramm).

Bei Fabrikbestellungen werden die Mengentoleranzen von denFabriken festgelegt und können erheblich variieren. Diese Toleranzen sind vom Käufer bei jedem Projekt zu erfragen.

Wenn nichts angegeben wird, gilt die Mengentoleranz der Fabrik als vom Käufer akzeptiert.

Wenn spezifische Toleranzen eingehalten werden müssen, muss dies spätestens bei der Bestellung durch den Käufer angegeben werden, der die Informationen sowohl über einen eventuellen relativen Aufschlag als auch über die Machbarkeit einholen muss.

12 Allgemeine Begrenzung der Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant - auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einen Mangel oder die Folgen eines Mangels zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, bei schuldhaft verursachten Schäden mit einer Gefährdung von Leben, Körper und Gesundheit; sie gelten ferner nicht, wenn der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13 Reklamationen

Alle Reklamationen (Preis, Gewicht, Stückzahl oder Zustand der Ware) können nur geprüft werden, wenn sie dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Material bei Erhalt zu prüfen. Falls Schäden durch die Handhabung auftreten, muss er diese auf dem Lieferschein vermerken, den er dem Fahrer mit seiner Unterschrift übergibt. Wenn der Kunde diese Schäden nicht vermerkt, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß und es werden keine Reklamationen wegen eines Problems bei der Handhabung oder Verpackung berücksichtigt.

Alle anderen Ansprüche des Käufers sind gegenstandslos. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, insbesondere nicht auf einen entgangenen Gewinn. Im Streitfall verleiht eine Beschwerde dem Käufer nicht das Recht, sich nicht an die Vertragsbedingungen zu halten. Ausgeschlossen sind auch alle Ansprüche für Kosten, die dem Käufer direkt oder indirekt durch den Empfang, die Verwendung oder die Herstellung der beanstandeten Ware entstehen. Eine Reklamation gibt dem Käufer nicht das Recht, die strittige Lieferung nicht vertragsgemäß zu begleichen. Reklamationen bezüglich des Preises werden geprüft, wenn die Reklamation innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt.

14 Patente und Designs

Der Lieferant haftet nicht, wenn das vom Käufer bestellte Material aufgrund seiner Beschaffenheit, Qualität, Verarbeitung oder Verwendung eine Verletzung des Schutzes von Patent-, Muster- und anderen gewerblichen Schutzrechten darstellt. Der Käufer haftet allein dafür; weder das Angebot noch die Lieferung des Materials begründen irgendeine Haftung des Lieferanten.

15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

I. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Lieferanten. Wir sind jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.

II. Es gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Ergänzend gelten die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris in ihrer jeweils gültigen Fassung.

metallica Sàrl / DG / PHR / 26.07.2022

Version 1.5